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Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2008 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2008Nächster Suchbegriff

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 473/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 370/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

18.12.2008

Außerkrafttretensdatum

18.10.2022

Abkürzung

Vorheriger SuchbegriffBVO 2008

Index

82/05 Lebensmittelrecht
86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

Sachlicher Geltungsbereich und Anwendungsbereich

Paragraph eins,

Diese Verordnung ist anzuwenden auf das innergemeinschaftliche Verbringen von

  1. Ziffer eins
    in der Anlage 1 Spalte 1 genannten lebenden Tieren, Bruteiern, Samen, Eizellen, Embryonen und Gameten (im Folgenden „Tiere“ genannt),
  2. Ziffer 2
    in der Anlage 1 Spalte 1 genannten toten Tieren, deren Teilen und deren Abfällen, tierischen Rohstoffen, tierischen Nebenprodukten, tierischen Produkten, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Erregern von Tierkrankheiten (im Folgenden „Waren“ genannt), die Träger eines Ansteckungsstoffes einer Tierseuche sein können oder die menschliche Gesundheit gefährden können sowie
  3. Ziffer 3
    Gegenständen, die Träger eines Ansteckungsstoffes einer Tierseuche sein können oder die menschliche Gesundheit gefährden können (im Folgenden „Gegenstände“ genannt).

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2022

Gesetzesnummer

20006153

Dokumentnummer

NOR40103424

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2008/473/P1/NOR40103424

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