(3)Absatz 3Für andere Anlagen innerhalb des Deponiebereichs gilt diese Verordnung nach Maßgabe der §§ 34, 40, 41 und 47 Abs. 7.Für andere Anlagen innerhalb des Deponiebereichs gilt diese Verordnung nach Maßgabe der Paragraphen 34,, 40, 41 und 47 Absatz 7,