Bundesrecht konsolidiert

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Marktordnungs-Lizenzenverordnung 2008 § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Marktordnungs-Lizenzenverordnung 2008

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 36/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 375/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.02.2008

Außerkrafttretensdatum

28.12.2018

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Zulassung von Importeuren

Paragraph 4,

Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen von im Sektor Milch bestehenden spezifischen Regeln für Importe zu reduzierten Zollsätzen im Rahmen eines Importkontingents Milcherzeugnisse einführen wollen, haben bei der AMA die Zulassung zu beantragen. Dabei sind zusätzlich zu den in den Gemeinschaftsrechtsvorschriften vorgesehenen Unterlagen

  1. Ziffer eins
    die UID-Nummer, sofern eine solche zugeteilt wurde, und
  2. Ziffer 2
    ein Auszug aus dem Firmenbuch, soweit es sich um eine eingetragene Firma handelt,
vorzulegen.

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2019

Gesetzesnummer

20005649

Dokumentnummer

NOR40095249

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2008/36/P4/NOR40095249

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