Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
10.11.2016
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Rechtsbehelfe
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz einsGegen eine einstweilige Anordnung können bei der AMA schriftlich begründete Einwände eingebracht werden. Diese Einwände haben keine aufschiebende Wirkung.
(2)Absatz 2Über die Einwände ist ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber drei Monate nach deren Einlangen, von der AMA zu entscheiden.
(3)Absatz 3Berufungen gegen Bescheide nach Abs. 2 haben keine aufschiebende Wirkung.Berufungen gegen Bescheide nach Absatz 2, haben keine aufschiebende Wirkung.
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2016
Gesetzesnummer
20005854
Dokumentnummer
NOR40099173