Tierhaltungsbetrieb (oder Haltungsbetrieb): alle Einrichtungen, Anlagen oder – im Falle der Freilandhaltung – Orte, wo Tiere empfänglicher Arten gehalten, aufgezogen, behandelt oder aufgestallt werden einschließlich der dazugehörigen Nebengebäude und des dazugehörigen Geländes, die hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung und der räumlichen Anordnung, insbesondere der Ver- und Entsorgung, eine Einheit bilden, einschließlich Besamungsanstalten, Samendepots und Embryotransfereinheiten; nicht unter den Begriff Tierhaltungsbetrieb fallen sonstige Einrichtungen gemäß Z 22, in denen Tiere empfänglicher Arten vorübergehend oder dauernd gehalten werden;Tierhaltungsbetrieb (oder Haltungsbetrieb): alle Einrichtungen, Anlagen oder – im Falle der Freilandhaltung – Orte, wo Tiere empfänglicher Arten gehalten, aufgezogen, behandelt oder aufgestallt werden einschließlich der dazugehörigen Nebengebäude und des dazugehörigen Geländes, die hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung und der räumlichen Anordnung, insbesondere der Ver- und Entsorgung, eine Einheit bilden, einschließlich Besamungsanstalten, Samendepots und Embryotransfereinheiten; nicht unter den Begriff Tierhaltungsbetrieb fallen sonstige Einrichtungen gemäß Ziffer 22,, in denen Tiere empfänglicher Arten vorübergehend oder dauernd gehalten werden;