Bundesrecht konsolidiert

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Batterienverordnung § 21

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Batterienverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 159/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 21

Inkrafttretensdatum

26.09.2008

Außerkrafttretensdatum

30.06.2015

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Meldung und Weiterleitung eines Abholbedarfs

Paragraph 21,
  1. Absatz einsSammel- und Verwertungssysteme für Gerätealtbatterien haben entsprechend ihrem Verpflichtungsanteil gemäß Anhang 4 Gerätealtbatterien von Sammelstellen gemäß Paragraph 3, Ziffer 15, abzuholen, wenn ihnen die Koordinierungsstelle einen Abholbedarf von Gerätealtbatterien elektronisch im Wege des Registers weiterleitet.

Die Weiterleitung des Abholbedarfs hat folgende Angaben zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    GLN der Sammelstelle,
  2. Ziffer 2
    geschätzte Masse und
  3. Ziffer 3
    Anzahl, Art, Form und Größe des Sammelbehälters.
  1. Absatz 2Das Sammel- und Verwertungssystem hat der Koordinierungsstelle unverzüglich die GLN des beauftragten Übernehmers im Wege des Registers zu melden.
  2. Absatz 3Der beauftragte Übernehmer hat vor der Übernahme von Gerätealtbatterien das Datum der Abholung (Datum des Transportbeginns) und die GLN des Standortes, zu dem die Abfälle voraussichtlich gebracht werden, im Wege des Registers der Koordinierungsstelle zu melden.
  3. Absatz 4Der beauftragte Übernehmer hat nach erfolgter Abholung die GLN des Standortes, zu dem die Abfälle gebracht wurden, das Datum des Empfangs und die gewogene Masse im Wege des Registers der Koordinierungsstelle zu melden.
  4. Absatz 5Sammel- und Verwertungssysteme für Gerätealtbatterien können die Meldestrukturen gemäß Absatz eins bis 5 für die Erfassung eigener Sammelleistungen verwenden. In diesem Fall hat der beauftragte Übernehmer abweichend zu Absatz 2 und 3 das Sammel- und Verwertungssystem, für das die eigene Sammelleistung erfasst werden soll, anzugeben.

Schlagworte

Sammelsystem

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

20005815

Dokumentnummer

NOR40098393

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