Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
2. Druckgeräte-Verbotsverordnung
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
29.12.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der unter § 1 angeführten Druckgeräte verboten. Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der unter Paragraph eins, angeführten Druckgeräte verboten.
Im RIS seit
11.01.2016
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2019
Gesetzesnummer
20005315
Dokumentnummer
NOR40178071