Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schrott-Umsatzsteuerverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
16.06.2007
Außerkrafttretensdatum
27.09.2012
Abkürzung
Schrott-UStV
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2007 ausgeführt werden (vgl. § 4).
Text
§ 2.
Es handelt sich um folgende Umsätze:
Die Lieferung der in der Anlage aufgezählten Gegenstände.
Die sonstigen Leistungen in Form des Sortierens, Zerschneidens, Zerteilens (einschließlich der Demontage) und des Pressens der in der Anlage zu Z 1 genannten Gegenstände.
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2012
Gesetzesnummer
20005349
Dokumentnummer
NOR40087859