Bundesrecht konsolidiert

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Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 379/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 480/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

11.10.2006

Außerkrafttretensdatum

05.01.2023

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Paragraph eins,

Die Ein- und Durchfuhr von lebenden Heimvögeln, die aus Drittstaaten stammen, welche nicht Mitglied des OIE sind, und von Reisenden oder bei Wohnsitzverlegungen mitgeführt werden, ist verboten.

Schlagworte

Einfuhr

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2022

Gesetzesnummer

20005021

Dokumentnummer

NOR40082386

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2006/379/P1/NOR40082386

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