Betrieb: jeder landwirtschaftliche oder sonstige Betrieb, in dem ständig oder vorübergehend Schweine in Stallungen oder in Freilandhaltung gezüchtet oder gehalten werden. Diese Definition schließt nicht Schlachthöfe und Transportmittel sowie Gehege ein, in denen Wildschweine gehalten und gejagt werden können ein; diese Gehege müssen eine derartige Größe und Struktur aufweisen, dass § 5 Abs. 1–3 nicht anwendbar ist;Betrieb: jeder landwirtschaftliche oder sonstige Betrieb, in dem ständig oder vorübergehend Schweine in Stallungen oder in Freilandhaltung gezüchtet oder gehalten werden. Diese Definition schließt nicht Schlachthöfe und Transportmittel sowie Gehege ein, in denen Wildschweine gehalten und gejagt werden können ein; diese Gehege müssen eine derartige Größe und Struktur aufweisen, dass Paragraph 5, Absatz eins –, 3, nicht anwendbar ist;