In-Kraft-Treten
§ 27.Paragraph 27,
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft, die Verordnung über das Ozon-Messnetzkonzept, BGBl. Nr. 677/1992, die Verordnung über den täglichen Bericht der Landeshauptmänner über die Belastung der Luft mit bodennahem Ozon, BGBl. Nr. 678/1992, die Verordnung über die Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen der Bevölkerung im Falle der Auslösung von Ozonwarnstufen, BGBl. Nr. 2/1993, und die OzonG-Kennzeichnungsverordnung, BGBl. Nr. 342/1994, in den jeweils geltenden Fassungen treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft, die Verordnung über das Ozon-Messnetzkonzept, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1992,, die Verordnung über den täglichen Bericht der Landeshauptmänner über die Belastung der Luft mit bodennahem Ozon, Bundesgesetzblatt Nr. 678 aus 1992,, die Verordnung über die Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen der Bevölkerung im Falle der Auslösung von Ozonwarnstufen, Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1993,, und die OzonG-Kennzeichnungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 342 aus 1994,, in den jeweils geltenden Fassungen treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.