Ozonmessgeräte 10 vH der Anzahl der Ozonmessstellen gemäß §§ 2 und 3 sowie der Messstellen des Umweltbundesamtes gemäß § 1, aber zumindest ein Messgerät undOzonmessgeräte 10 vH der Anzahl der Ozonmessstellen gemäß Paragraphen 2 und 3 sowie der Messstellen des Umweltbundesamtes gemäß Paragraph eins,, aber zumindest ein Messgerät und