Bundesrecht konsolidiert

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PKW-Angemessenheitsverordnung § 3

Kurztitel

PKW-Angemessenheitsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 466/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

10.12.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 anzuwenden (vgl. § 4).

Text

Paragraph 3,

Bei Leasingfahrzeugen hat eine Kürzung von Aufwendungen oder Ausgaben beim Leasingnehmer insoweit zu erfolgen, als die der Berechnung der Leasingrate im Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung zugrunde liegenden Anschaffungskosten den Betrag gemäß Paragraph eins, übersteigen. Dies gilt sinngemäß für Mietfahrzeuge, es sei denn, die Anmietung erfolgt für einen Zeitraum von höchstens 21 Tagen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20003797

Dokumentnummer

NOR40058881

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