Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
PKW-Angemessenheitsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
10.12.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 anzuwenden (vgl. § 4).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Personen- oder Kombinationskraftwagens sind insoweit angemessen, als die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe im Kalenderjahr 2004 34.000 Euro und ab dem Kalenderjahr 2005 40.000 Euro nicht übersteigen. Diese Anschaffungskosten umfassen auch Kosten für Sonderausstattungen. Selbständig bewertbare Sonderausstattungen gehören nicht zu den Anschaffungskosten. Anschaffungskostenabhängige Nutzungsaufwendungen oder –ausgaben sind im entsprechenden Ausmaß zu kürzen.
Schlagworte
Personenkraftwagen
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
20003797
Dokumentnummer
NOR40058879