Bundesrecht konsolidiert

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PKW-Angemessenheitsverordnung § 1

Kurztitel

PKW-Angemessenheitsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 466/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

10.12.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 anzuwenden (vgl. § 4).

Text

Paragraph eins,

Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Personen- oder Kombinationskraftwagens sind insoweit angemessen, als die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe im Kalenderjahr 2004 34.000 Euro und ab dem Kalenderjahr 2005 40.000 Euro nicht übersteigen. Diese Anschaffungskosten umfassen auch Kosten für Sonderausstattungen. Selbständig bewertbare Sonderausstattungen gehören nicht zu den Anschaffungskosten. Anschaffungskostenabhängige Nutzungsaufwendungen oder –ausgaben sind im entsprechenden Ausmaß zu kürzen.

Schlagworte

Personenkraftwagen

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20003797

Dokumentnummer

NOR40058879

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