Die Stelle, ihr Leiter und das mit der Durchführung der Prüfungen beauftragte Personal dürfen weder mit dem Urheber des Entwurfs, dem Hersteller, dem Lieferanten oder dem Monteur der in § 1 Abs. 1 genannten Erzeugnisse, die sie überprüfen, identisch sein noch Bevollmächtigte einer dieser Personen sein. Sie dürfen weder unmittelbar noch als Beauftragte am Entwurf, am Bau, am Vertrieb oder an der Instandhaltung dieser Produkte beteiligt sein. Die Möglichkeit eines Austauschs technischer Informationen zwischen dem Hersteller und der Stelle wird dadurch nicht ausgeschlossen.Die Stelle, ihr Leiter und das mit der Durchführung der Prüfungen beauftragte Personal dürfen weder mit dem Urheber des Entwurfs, dem Hersteller, dem Lieferanten oder dem Monteur der in Paragraph eins, Absatz eins, genannten Erzeugnisse, die sie überprüfen, identisch sein noch Bevollmächtigte einer dieser Personen sein. Sie dürfen weder unmittelbar noch als Beauftragte am Entwurf, am Bau, am Vertrieb oder an der Instandhaltung dieser Produkte beteiligt sein. Die Möglichkeit eines Austauschs technischer Informationen zwischen dem Hersteller und der Stelle wird dadurch nicht ausgeschlossen.