Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Durchführung des Zollrechts
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 22
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Außerkrafttretensdatum
30.09.2010
Abkürzung
ZollR-DV 2004
Index
35/02 Zollgesetz
Text
§ 22.
Die Zollkontingente und Zollplafonds sind im Österreichischen Gebrauchszolltarif angeführt. Der von der Kommission bekannt gegebene Stand über die Eröffnung, Wiedereröffnung oder Erschöpfung von Kontingenten bzw. über die Nichtanwendung von Zollplafonds ist in der automatisierten Datenbank des Gebrauchszolltarifs (§ 45 Abs. 3 ZollR-DG) enthalten. Soweit dieser Stand nicht durch Verordnung festgelegt wird, ist die automatisierte Datenbank des Gebrauchszolltarifs verbindlich.
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010
Gesetzesnummer
20003315
Dokumentnummer
NOR40051824