Außer-Kraft-Treten
§ 6.Paragraph 6,
Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Durchführung der Anordnung und Anweisung finanzieller Leistungen im Arbeitsmarktservice (AMS), BGBl. II Nr. 308/1997, außer Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Durchführung der Anordnung und Anweisung finanzieller Leistungen im Arbeitsmarktservice (AMS), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 308 aus 1997,, außer Kraft.