Bundesrecht konsolidiert

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Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer § 5

Kurztitel

Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 584/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

24.12.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

Paragraph 5,

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der bestimmt wird, dass im Falle von Reihengeschäften nicht der Unternehmer, für dessen Unternehmen der Gegenstand eingeführt worden ist, sondern der Unternehmer, der die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat, den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer vornehmen kann, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 33 aus 1998,, ist nicht mehr auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20003093

Dokumentnummer

NOR40048193

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