Bundesrecht konsolidiert

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Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer § 4

Kurztitel

Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 584/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

24.12.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

Paragraph 4,
  1. Absatz einsParagraph eins und Paragraph 3, der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1974 über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, Bundesgesetzblatt Nr. 800 aus 1974,, ist nicht mehr auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden.
  2. Absatz 2Paragraph 2, der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1974 über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, Bundesgesetzblatt Nr. 800 aus 1974,, ist nicht mehr auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20003093

Dokumentnummer

NOR40048192

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