Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer § 2

Kurztitel

Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 584/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

24.12.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

Paragraph 2,

Erbringt ein Unternehmer, der im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat, im Inland eine Werklieferung (Paragraph 3, Absatz 4, UStG 1994) und wurden Bestandteile des herzustellenden Werkes aus dem Drittlandsgebiet in das Inland eingeführt, so gelten diese Bestandteile als für das Unternehmen des Leistungsempfängers eingeführt, wenn vom Werklieferer über diese Bestandteile eine gesonderte Rechnung gelegt und die Einfuhrumsatzsteuer vom Leistungsempfänger oder für dessen Rechnung entrichtet wurde. Hinsichtlich des auf die eingeführten Bestandteile entfallenden Entgeltes kommt es zu keinem Übergang der Steuerschuld gemäß Paragraph 19, UStG 1994.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20003093

Dokumentnummer

NOR40048190

Navigation im Suchergebnis