§ 1.Paragraph eins,
Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie gemäß § 108a EStG 1988 nach dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) zu beantragen. Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie gemäß Paragraph 108 a, EStG 1988 nach dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) zu beantragen.