Anlage 5 zu § 21 Abs. 3 Personalaufwand bei Privatschulen
1. Gesamtdatensatz des Personalaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Personaldatensätzen (2.2) und dem Aufwandsdatensatz (2.3). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
2. Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
Merkmal | Inhalt |
Rechtsträger | 3.1 |
Erhebungsstichtag | 3.2 |
2.2 Personaldatensätze (§ 9 Abs. 4 Z 1 lit. a Bildungsdokumentationsgesetz)2.2 Personaldatensätze (Paragraph 9, Absatz 4, Ziffer eins, Litera a, Bildungsdokumentationsgesetz)
2.2.1 Auszuwählen sind Bedienstete (einschließlich karenzierte Bedienstete), die Bildungseinrichtungen zur Beschäftigung zugewiesen sind. Die Eindeutigkeit des anonymen Personaldatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Personaldatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
Merkmal | Inhalt |
Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
Bildungseinrichtung (Schulkennzahl der Stammschule) | 3.4 |
Geschlecht | 3.5 |
Geburtsjahr | 3.6 |
Ausbildung | 3.7 |
Verwendung | 3.8 |
Funktion | 3.9 |
Beschäftigungsart | 3.10 |
Beschäftigungsausmaß | 3.11 |
2.3 Aufwandsdatensatz (§ 9 Abs. 4 Z 1 lit. b Bildungsdokumentationsgesetz)2.3 Aufwandsdatensatz (Paragraph 9, Absatz 4, Ziffer eins, Litera b, Bildungsdokumentationsgesetz)
2.3.1 Im Aufwandsdatensatz ist der in Verbindung mit den Personaldatensätzen der Bediensteten (2.2) stehende Personalaufwand darzustellen. Unter Personalaufwand sind die einzelnen Entlohnungsbestandteile entsprechend der für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsrechtlichen (besoldungsrechtlichen) Vorschriften zu verstehen. Der Personalaufwand hat folgende Merkmale entsprechend der Systematik des Kapitels 4 der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, Abl. Nr. L 310 vom 30.11.1996 S. 1 (ESVG 95), aufzuweisen:2.3.1 Im Aufwandsdatensatz ist der in Verbindung mit den Personaldatensätzen der Bediensteten (2.2) stehende Personalaufwand darzustellen. Unter Personalaufwand sind die einzelnen Entlohnungsbestandteile entsprechend der für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsrechtlichen (besoldungsrechtlichen) Vorschriften zu verstehen. Der Personalaufwand hat folgende Merkmale entsprechend der Systematik des Kapitels 4 der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, Abl. Nr. L 310 vom 30.11.1996 Sitzung 1 (ESVG 95), aufzuweisen:
Merkmal | Bedeutung |
Bruttolohn und -gehalt in Form von Geldleistungen | Gesamtbezüge einschließlich aller vom Arbeitnehmer zu entrichtenden und vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuern, Sozialbeiträge und der sonstigen einbehaltenen Abzüge vom Bruttolohn (einschließlich Zulagen, Zuschläge, Zuwendungen) |
Bruttolohn und -gehalt in Form von Sachleistungen | Waren, Dienstleistungen und sonstige Leistungen, die unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden |
gesetzliche Pflichtbeiträge des Arbeitgebers | Beiträge der Dienstgeber für ihre Arbeitnehmer zur Sozialversicherung (Kranken-, Pensions-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung), Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalsteuer, Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds und zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds, Dienstgeberbeitrag gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz |
sonstige Sozialaufwendungen | Zuweisungen an Pensionsrückstellungen (nicht an Abfertigungsrückstellungen), Pensionszahlungen an ehemalige Dienstnehmer, wenn keine Pensionsrückstellung dotiert wird; freiwillige Versicherungsprämien |
2.3.2 Der Aufwandsdatensatz ist als Summe des Personalaufwandes gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung darzustellen.
3. Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion für die an der Bildungseinrichtung beschäftigten Personen wahrnimmt.
3.2 Das Datum ist nach dem Muster „JJJJMMTT“ zu besetzen, zB „20031001“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Ziffer 3 Punkt eins, erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
Werte | Bedeutung |
11 | Bund |
12 | Land |
13 | Gemeinde |
14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
21 | Römisch katholische Kirche |
22 | Evangelische Kirche (AB + HB)Evangelische Kirche Ausschussbericht + HB) |
23 | Israelitische Kultusgemeinde |
24 | Islamische Glaubensgemeinschaft |
31 | Kammern für Arbeiter und Angestellte |
32 | Kammer der gewerblichen Wirtschaft |
33 | Berufsförderungsinstitut |
34 | Landwirtschaftskammer |
35 | Innung, Berufsverband |
36 | Fonds der Wiener Kaufmannschaft |
51 | Handels- oder Produktionsbetrieb |
52 | Geld- oder Kreditinstitut |
53 | Versicherungsgesellschaft |
61 | Stiftung |
62 | Verein |
71 | Privatperson |
72 | Mehrere Privatpersonen |
91 | Sonstige Schulerhalter |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Wertevorrat: „M“ für männlich, „W“ für weiblich.
3.6 Das Geburtsjahr ist im Format „JJJJ“ anzugeben.
3.7 Anzugeben ist die höchste erfolgreich abgeschlossene (schulische bzw. universitäre) Ausbildung.
3.8 Anzugeben ist die Verwendung nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsvertraglichen Vorschriften (zB Lehrer, Verwaltung, allgemeiner Dienst für den Privatschulbetrieb).
3.9 Anzugeben ist(sind) die an der Bildungseinrichtung ausgeübte(n) Tätigkeit(en), wie zB Abteilungsleiter, Abteilungsvorstand, Administrator, Erzieher, Fachvorstand, Hilfspersonal, Klassenvorstand, Kustos, Lehrer (mit der Angabe, ob es sich um einen „zusätzlichen Lehrereinsatz“ handelt, wie etwa zusätzlicher Lehrereinsatz für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache oder für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf), Schularzt, Schulleiter (betrauter Schulleiter), Schulleiterstellvertreter, Schulwart, Sekretariat.
3.10 Anzugeben ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses (privatrechtliches Dienstverhältnis [befristet/unbefristet/als lebende Subvention], öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis [als lebende Subvention], „H“[auptberuflich] bzw. „N“[ebenberuflich]).
3.11 Das Beschäftigungsausmaß (inklusive Überstunden) ist
in Prozent gemessen an 100% einer Vollbeschäftigung und
mit dem Anteil der Beschäftigung in %, der mit Tätigkeiten gemäß Z 3.9 verbracht wird (Unterricht bzw. sonstige Tätigkeit),mit dem Anteil der Beschäftigung in %, der mit Tätigkeiten gemäß Ziffer 3 Punkt 9, verbracht wird (Unterricht bzw. sonstige Tätigkeit),
anzugeben (mit der weiteren Angabe, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt).