Auftragnehmer ist jeder Unternehmer, mit dem die BB-GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, im Namen und auf Rechnung des Bundes oder im Namen und auf Rechnung von Auftraggebern gemäß § 3 Abs. 3 BB-GmbH-Gesetz vertraglich vereinbart, Leistungen gegen Entgelt zu erbringen.