Bundesrecht konsolidiert

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Beschaffungscontrolling-Verordnung Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beschaffungscontrolling-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 398/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.10.2003

Außerkrafttretensdatum

09.10.2008

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Anlage

zur Beschaffungscontrolling-Verordnung

Musterformular für die Übersichtstabelle gemäß Paragraph 5,

Anmerkung, Muster (Querformat) nicht darstellbar!)

Erläuterung zum Musterblatt:

Abrufwerte sind Istwerte; Kontraktwerte sind Sollwerte. Je haushaltsleitendes Organ wird eine Auswertung über alle Beschaffungsgruppen erstellt.

Über sämtliche haushaltsleitenden Organe wird ein Summenblatt erstellt.

Für die Auftraggeber gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-G wird ein gesondertes Berichtsblatt erstellt.

Sämtliche haushaltsleitenden Organe und Auftraggeber gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-G werden in einem Summenblatt zusammengefasst.

Anmerkung

Muster (Querformat) nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte
Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:
Bundesgesetzblatt II Nr. 398/2003

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2008

Gesetzesnummer

20002901

Dokumentnummer

NOR40044728

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