Bundesrecht konsolidiert

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Sperrgebiet Marwiesen § 2

Kurztitel

SperrgebietNächster Suchbegriff Marwiesen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 150/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.04.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph 2,

Die Erklärung zum Vorheriger SuchbegriffSperrgebiet gilt nur während der Zeiträume solcher militärischer Übungen, die eine Gefährdung dieses Gebietes bewirken oder die zur Erreichung eines Übungszieles eine ausschließlich militärische Nutzung dieses Gebietes erfordern.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2014

Gesetzesnummer

20002571

Dokumentnummer

NOR40039486

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