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Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 140/2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 116/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.04.2006

Außerkrafttretensdatum

20.09.2022

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

                                                              Anhang

               Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung

                           I. Stundentafel

Gegenstand                                 Mindestanzahl der Stunden

1.  Einführung in die Lebens- und

    Sozialberatung: ......................           20

    - historische Entwicklung der Lebens-

      und Sozialberatung

    - gesellschaftspolitische

      Rahmenbedingungen der Lebens- und

      Sozialberatung

    - Sozialphilosophie und Soziologie

2.  Gruppenselbsterfahrung: ..............          120

3.  Grundlagen für die Lebens- und

    Sozialberatung in den angrenzenden

    sozialwissenschaftlichen,

    psychologischen,

    psychotherapeutischen, pädagogischen

    und medizinischen Fachbereichen: .....           68

    - Unterschiede, Abgrenzungen und

      Gemeinsamkeiten zwischen Lebens- und

      Sozialberatung, Psychotherapie,

      Psychologie, Medizin (Fragen zu

      Schwangerschaft, Geburt und

      Empfängnisregelung und Psychiatrie),

      Seelsorge, Pädagogik, Sozialarbeit

      und sonstigen Tätigkeiten im

      psychosozialen Umfeld

    - anthropologische und philosophische

      Grundlagen in den angrenzenden

      Fachbereichen

    - psychologische und pädagogische

      sowie kommunikationstheoretische

      Grundlagen

4.  Methodik der Lebens- und

    Sozialberatung: ......................          240

    - Überblick über verschiedene

      Beratungsmodelle der Einzel-, Paar-

      und Familienberatung

    - Theorie und Praxis einer Methode der

      Lebens- und Sozialberatung

    - Psychosoziale Interventionsformen

      und prozessuale Diagnostik in der

      Beratung

    - verschiedene Themen der Lebens- und

      Sozialberatung gemäß der

      Berufsumschreibung im § 119

      GewO 1994

    - Einführung in spezielle

      Beratungsfelder wie Supervision,

      Selbsterfahrung, Coaching, Mediation

    - Beratung nach dem

      Familienförderungsgesetz

5.  Krisenintervention: ..................           80

    - Erkennen von Krisen

    - Krisensymptome

    - Verlaufsformen von Krisen

    - Interventionen bei Krisenverläufen

    - Überweisung und Kooperation

6.  Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit

    der Lebens- und Sozialberatung: ......           24

    - Familienrecht

    - Berufsrecht

    - Allgemeine Rechtsfragen

7.  Betriebswirtschaftliche Grundlagen: ..           16

    - Buchführungspflichten,

      Betriebsführung

    - Steuerrechtliche Grundlagen

    - Kalkulation und Verrechnung

    - Marketing für Lebens- und

      SozialberaterInnen

8.  Berufsethik und Berufsidentität: .....           16

    - ethische Grundfragen

    - Standes- und Ausübungsregeln

    - Berufsbild und Tätigkeitsbereiche

    - Berufsidentität und

      Berufsorganisation

römisch II. Sonstige Bestimmungen betreffend den Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung

  1. Ziffer eins
    Der Lehrgang hat insgesamt mindestens 584 Stunden in mindestens fünf Semestern zu umfassen. Die Ausbildungseinrichtung überprüft den Lernerfolg nachprüfbar schriftlich und mündlich.
  2. Ziffer 2
    Dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung müssen Belege betreffend den Namen der Person, durch die die Leitung der Gruppenselbsterfahrung erfolgt, samt Glaubhaftmachung ihrer Qualifikation gemäß Paragraph 4, Absatz 3, angeschlossen sein.
  3. Ziffer 3
    Das Abschlusszeugnis enthält deutlich sichtbar das Logo der Lebens- und SozialberaterInnen.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 112/2006

Schlagworte

Lebensberatung, Einzelberatung, Paarberatung, Lebensberater,
Lebensberaterin, Standesregel

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2022

Gesetzesnummer

20002563

Dokumentnummer

NOR40076632

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