Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Lizenzen für Marktordnungswaren § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lizenzen für Marktordnungswaren

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 59/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

09.02.2002

Außerkrafttretensdatum

30.06.2007

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Zulassung von Importeuren

Paragraph 4, Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen von im Sektor Milch bestehenden spezifischen Regeln für Importe zu reduzierten Zollsätzen im Rahmen eines Importkontingents Milcherzeugnisse einführen wollen, haben bei der AMA die Zulassung zu beantragen. Dabei sind zusätzlich zu den in den Gemeinschaftsrechtsvorschriften vorgesehenen Unterlagen

  1. Ziffer eins
    die UID-Nummer, sofern eine solche zugeteilt wurde, und
  2. Ziffer 2
    ein Auszug aus dem Firmenbuch, soweit es sich um eine eingetragene Firma handelt,
vorzulegen.

Gesetzesnummer

20001795

Dokumentnummer

NOR40028240

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2002/59/P4/NOR40028240

Navigation im Suchergebnis