Zuständige Stelle
§ 2. Für die Erteilung von Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumenten ist Paragraph 2, Für die Erteilung von Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumenten ist
im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation für Wein sowie im Bereich der besonderen Maßnahmen für den Markt für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und
im Bereich der übrigen gemeinsamen Marktorganisationen und Handelsregelungen gemäß § 1 die Agrarmarkt Austria (AMA)im Bereich der übrigen gemeinsamen Marktorganisationen und Handelsregelungen gemäß Paragraph eins, die Agrarmarkt Austria (AMA)
zuständig.