(2)Absatz 2Die Grenzen dieses aus den Teilgebieten I und II bestehenden Sperrgebietes sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.Die Grenzen dieses aus den Teilgebieten römisch eins und römisch II bestehenden Sperrgebietes sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.