Bundesrecht konsolidiert

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Sperrgebiet Obere Fellach § 1

Kurztitel

SperrgebietNächster Suchbegriff Obere Fellach

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 477/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz einsBestimmte Gebiete im Bereich des Garnisonsübungsplatzes Obere Fellach werden, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Vorheriger SuchbegriffSperrgebiet erklärt. Diese Gebiete liegen in der Gemeinde Villach.
  2. Absatz 2Die Grenzen dieses aus den Teilgebieten römisch eins und römisch II bestehenden Sperrgebietes sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2014

Gesetzesnummer

20002369

Dokumentnummer

NOR40037939

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