Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
18.05.2002
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 6.
Text
§ 2.Paragraph 2,
Als Kleinlastkraftwagen können nur solche Fahrzeuge angesehen werden, die sich sowohl nach dem äußeren Erscheinungsbild als auch von der Ausstattung her erheblich von einem der Personenbeförderung dienenden Fahrzeug unterscheiden. Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass ein Umbau in einen Personen- oder Kombinationskraftwagen mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden und somit wirtschaftlich sinnlos wäre.
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018
Gesetzesnummer
20001969
Dokumentnummer
NOR40030728