Bundesrecht konsolidiert

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Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse § 2

Kurztitel

Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 193/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

18.05.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 6.

Text

Paragraph 2,

Als Kleinlastkraftwagen können nur solche Fahrzeuge angesehen werden, die sich sowohl nach dem äußeren Erscheinungsbild als auch von der Ausstattung her erheblich von einem der Personenbeförderung dienenden Fahrzeug unterscheiden. Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass ein Umbau in einen Personen- oder Kombinationskraftwagen mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden und somit wirtschaftlich sinnlos wäre.

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018

Gesetzesnummer

20001969

Dokumentnummer

NOR40030728

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