Bundesrecht konsolidiert

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Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 166/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 423/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

27.04.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

Paragraph 4,

Diese Verordnung ist auf Umsätze und Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. März 2002 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

20001915

Dokumentnummer

NOR40029808

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