Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
27.04.2002
Außerkrafttretensdatum
31.12.2006
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 3.Paragraph 3,
Wird die abziehbare Vorsteuer nach § 1 berechnet, so ist der Unternehmer insoweit von der Aufzeichnungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 Z 5 und 6 des Umsatzsteuergesetzes 1994 befreit. Wird die abziehbare Vorsteuer nach Paragraph eins, berechnet, so ist der Unternehmer insoweit von der Aufzeichnungspflicht gemäß Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 5 und 6 des Umsatzsteuergesetzes 1994 befreit.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
20001915
Dokumentnummer
NOR40029807