Bundesrecht konsolidiert

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Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 166/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 423/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

27.04.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

Paragraph 3,

Wird die abziehbare Vorsteuer nach Paragraph eins, berechnet, so ist der Unternehmer insoweit von der Aufzeichnungspflicht gemäß Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 5 und 6 des Umsatzsteuergesetzes 1994 befreit.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

20001915

Dokumentnummer

NOR40029807

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