Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
27.04.2002
Außerkrafttretensdatum
31.12.2006
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 2.
Mit dem Durchschnittssatz werden sämtliche Vorsteuern abgegolten, die mit den im § 1 genannten Leistungen aus der grenzüberschreitenden Personenbeförderung zusammenhängen.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
20001915
Dokumentnummer
NOR40029806