Bundesrecht konsolidiert

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Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 166/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 423/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

27.04.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

§ 2.

Mit dem Durchschnittssatz werden sämtliche Vorsteuern abgegolten, die mit den im § 1 genannten Leistungen aus der grenzüberschreitenden Personenbeförderung zusammenhängen.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

20001915

Dokumentnummer

NOR40029806

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