Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.03.2001
Außerkrafttretensdatum
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Diese Verordnung ist auf Veranlagungszeiträume ab 1994 bis zum Wirksamwerden des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2014
Gesetzesnummer
20001201
Dokumentnummer
NOR40016783