Bundesrecht konsolidiert

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Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen § 3

Kurztitel

Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 97/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.03.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Text

Paragraph 3,

Diese Verordnung ist auf Veranlagungszeiträume ab 1994 bis zum Wirksamwerden des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2014

Gesetzesnummer

20001201

Dokumentnummer

NOR40016783

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2001/97/P3/NOR40016783

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