Bundesrecht konsolidiert

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Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen § 1

Kurztitel

Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 97/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.03.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 3.

Text

Paragraph eins,

Erleiden in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Personen ab einem im Jahr 1998 endenden Wirtschaftsjahr Verluste in österreichischen Betriebsstätten, die der Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb dienen, so sind Einkünfte aus der österreichischen Abgabepflicht dadurch auszuscheiden, dass diese Verluste ungeachtet der einschränkenden Bestimmungen des Paragraph 102, Absatz 2, Ziffer 2, letzter Satz EStG 1988 nach Maßgabe des inländischen Rechtes insoweit als Sonderausgabe abgezogen werden, wie dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2014

Gesetzesnummer

20001201

Dokumentnummer

NOR40016781

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2001/97/P1/NOR40016781

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