Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei sonstigen Medienwerken nach dem
Mediengesetz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.02.2001
Außerkrafttretensdatum
26.08.2009
Index
16/01 Medien, Presseförderung
Text
Art der abzuliefernden sonstigen Medienwerke
§ 1.Paragraph eins,
Der Ablieferungs- und Anbietungspflicht nach § 43a des Mediengesetzes unterliegen jedenfalls Medienwerke, die als elektronische Datenträger in technischer Weiterentwicklung von Druckwerken neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten, mit Ausnahme von Schallträgern und Trägern von Laufbildern (Filmwerken oder kinematographischen Erzeugnissen). Der Ablieferungs- und Anbietungspflicht nach Paragraph 43 a, des Mediengesetzes unterliegen jedenfalls Medienwerke, die als elektronische Datenträger in technischer Weiterentwicklung von Druckwerken neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten, mit Ausnahme von Schallträgern und Trägern von Laufbildern (Filmwerken oder kinematographischen Erzeugnissen).
Umfasst sind insbesondere folgende Arten von Datenträgern:
CD-ROM
CD-interaktiv
Computer-Diskette
DVD
Schlagworte
Ablieferungspflicht
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2009
Gesetzesnummer
20001162
Dokumentnummer
NOR40016305