Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 § 4

Kurztitel

Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 417/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.12.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 5

Text

Paragraph 4,

Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, für die Mitteilungen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, ausgestellt wurden, haben in der ihrer Einkommensteuer- oder Einkünftefeststellungserklärung beigeschlossenen Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Überschussrechnung jene (Betriebs-)Einnahmen, für die Mitteilungen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, ausgestellt wurden, gesondert auszuweisen.

Schlagworte

Einkommensteuererklärung

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20001654

Dokumentnummer

NOR40025336

Navigation im Suchergebnis