Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.12.2001
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5
Text
§ 4.Paragraph 4,
Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, für die Mitteilungen gemäß § 3 Abs. 3 ausgestellt wurden, haben in der ihrer Einkommensteuer- oder Einkünftefeststellungserklärung beigeschlossenen Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Überschussrechnung jene (Betriebs Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, für die Mitteilungen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, ausgestellt wurden, haben in der ihrer Einkommensteuer- oder Einkünftefeststellungserklärung beigeschlossenen Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Überschussrechnung jene (Betriebs-)Einnahmen, für die Mitteilungen gemäß § 3 Abs. 3 ausgestellt wurden, gesondert auszuweisen.)Einnahmen, für die Mitteilungen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, ausgestellt wurden, gesondert auszuweisen.
Schlagworte
Einkommensteuererklärung
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
20001654
Dokumentnummer
NOR40025336