Bundesrecht konsolidiert

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Sachbezugswerteverordnung § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sachbezugswerteverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 416/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.2001

Außerkrafttretensdatum

16.12.2008

Abkürzung

EuroStUV 2001Nächster Suchbegriff

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002 (vgl. § 8)

Titel

Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 erlassen und folgende Verordnungen des Bundesministers für Finanzen abgeändert werden (Euro-Steuerumstellungsverordnung - Vorheriger SuchbegriffEuroStUV 2001Nächster Suchbegriff):- Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und ab 1993; - Verordnung über die Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern; - Verordnung über die Festsetzung des Prozentsatzes zum Ausgleich von Unterschieden in der Kaufkraft hinsichtlich der in den Zollausschlussgebieten erzielten Einkünfte; - Verordnung über außergewöhnliche Belastungen; - Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft; - Verordnung über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes; - Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern; - Verordnung über die Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern; - Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern; - Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Künstlern und Schriftstellern; - Verordnung zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes 1988; - Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern; - Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird; - Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden.
StF: Vorheriger SuchbegriffBGBl. II Nr. 416/2001

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 582 aus 2003,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 467 aus 2004,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 371 aus 2008, (VfGH)

Präambel/Promulgationsklausel

Zu Paragraph 15, Absatz 2, des Einkommensteuergesetzes 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 400, wird verordnet:

Anmerkung

Die Art. II bis XV wurden in die betroffenen Rechtsvorschriften eingearbeitet.

Schlagworte

BGBl. Nr. 400/1988

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2013

Gesetzesnummer

20001641

Dokumentnummer

NOR30001786

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