Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.12.2001
Außerkrafttretensdatum
30.12.2003
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 4. (1) Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.Paragraph 4, (1) Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.
(2)Absatz 2§ 2 Abs. 2 und 3, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 416/2001, ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.Paragraph 2, Absatz 2 und 3, jeweils in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2001,, ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.
Gesetzesnummer
20001055
Dokumentnummer
NOR40025045