§ 5. Der Rechtsträger hat im Zuge der Antragstellung auf Prämienerstattung im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung der Finanzlandesdirektion zu übermitteln: Paragraph 5, Der Rechtsträger hat im Zuge der Antragstellung auf Prämienerstattung im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung der Finanzlandesdirektion zu übermitteln:
Bezeichnung des Rechtsträgers
Name des Abgabepflichtigen
Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (Wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen.)
Adresse des Abgabepflichtigen
Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung
Datum der Unterschrift der Abgabenerklärung