Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern § 9

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 230/1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 9

Inkrafttretensdatum

15.07.1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Text

Paragraph 9,

Die Abgabenbehörden sehen Maßnahmen vor, die eine Beurteilung der Auswirkungen der Anwendung dieser Verordnung im Hinblick auf künftige Pauschalierungsregelungen ermöglichen.

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2018

Gesetzesnummer

10005149

Dokumentnummer

NOR12057249

Alte Dokumentnummer

N3199913500U

Navigation im Suchergebnis