Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
15.07.1999
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz einsIm Rahmen der Ermittlung der Vorsteuerbeträge können die Vorsteuerbeträge jeweils für die Kalenderjahre 2000, 2001 und 2002 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen pauschal ermittelt werden.
(2)Absatz 2Die folgenden Bestimmungen beziehen sich jeweils auf Vorsteuern bei ein und derselben Betätigung.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018
Gesetzesnummer
10005149
Dokumentnummer
NOR12057245
Alte Dokumentnummer
N3199913496U