Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
15.07.1999
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz einsIm Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der Ermittlung der Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten können die Betriebsausgaben oder Werbungskosten jeweils für die Kalenderjahre 2000, 2001 und 2002 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen pauschal ermittelt werden.Im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß Paragraph 4, Absatz 3, des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der Ermittlung der Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten können die Betriebsausgaben oder Werbungskosten jeweils für die Kalenderjahre 2000, 2001 und 2002 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen pauschal ermittelt werden.
(2)Absatz 2Die folgenden Bestimmungen beziehen sich jeweils auf Betriebsausgaben und Werbungskosten aus ein und derselben Betätigung (bei Arbeitnehmern aus ein und demselben Dienstverhältnis).
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018
Gesetzesnummer
10005149
Dokumentnummer
NOR12057241
Alte Dokumentnummer
N3199913492U