Bundesrecht konsolidiert

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Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten § 3

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 229/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

15.07.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).

Text

Paragraph 3,

Die unter Paragraph eins, angeführten Unternehmer können die nach Paragraph 12 und Artikel 12, des Umsatzsteuergesetzes 1994 abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Maßgabe des Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer eins, des Umsatzsteuergesetzes 1994 ermitteln; das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, des Einkommensteuergesetzes 1988 ist dafür unbeachtlich.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10005148

Dokumentnummer

NOR12057239

Alte Dokumentnummer

N3199913489U

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