Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
15.07.1999
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die unter § 1 angeführten Unternehmer können die nach § 12 und Art. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994 abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 Z 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994 ermitteln; das Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 ist dafür unbeachtlich. Die unter Paragraph eins, angeführten Unternehmer können die nach Paragraph 12 und Artikel 12, des Umsatzsteuergesetzes 1994 abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Maßgabe des Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer eins, des Umsatzsteuergesetzes 1994 ermitteln; das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, des Einkommensteuergesetzes 1988 ist dafür unbeachtlich.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
10005148
Dokumentnummer
NOR12057239
Alte Dokumentnummer
N3199913489U