Bundesrecht konsolidiert

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Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten § 1

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 229/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

15.07.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).

Text

Paragraph eins,

Für die Ermittlung des Gewinnes und des Abzugs von Vorsteuern bei Betrieben von Drogisten, deren Inhaber hinsichtlich dieser Betriebe weder zur Buchführung verpflichtet sind noch freiwillig Bücher führen, gelten die folgenden Bestimmungen.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10005148

Dokumentnummer

NOR12057237

Alte Dokumentnummer

N3199913487U

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