Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Gaststättenpauschalierungs-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
29.06.2007
Außerkrafttretensdatum
31.12.2012
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2012 anzuwenden (vgl. § 9,
BGBl. II Nr. 488/2012).
Text
§ 6.
(1) Die §§ 2 bis 5 der Verordnung sind erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.
(2)
§ 2 Abs. 1 Z 2 und § 3 Abs. 1, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 416/2001, sind erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.(3)
§ 5 in der Fassung vor BGBl. II Nr. 634/2003 ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.(4)
§ 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 149/2007 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2017
Gesetzesnummer
10005145
Dokumentnummer
NOR40088394