Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Gaststättenpauschalierungs-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
15.07.1999
Außerkrafttretensdatum
30.11.2001
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. März 2012, V 113/11-14, der Bundesministerin für Finanzen zugestellt am 20. April 2012, zu Recht erkannt:
"In der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes (Gaststättenpauschalierungs-Verordnung) wird als gesetzwidrig aufgehoben:
- § 6 in der Stammfassung BGBI. II Nr. 227/1999" (vgl.
BGBl. II Nr. 153/2012).
Text
§ 6.
Die §§ 2 bis 5 der Verordnung sind erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2012
Gesetzesnummer
10005145
Dokumentnummer
NOR12057200
Alte Dokumentnummer
N3199913280Y